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Mitgliedschaft

Arten der Mitgliedschaft


Der Verein hat verschiedene Arten der Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. Über die Annahme des Antrags entscheidet abschließend der Vorstand.

Aktives oder passives Mitglied können nur Hebammen mit einer staatlich anerkannten Berufserlaubnis werden. Aktive und passive Mitglieder sind wahl- und stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung und zahlen einen Jahresbeitrag.

Passive Mitglieder sind Hebammen, die keine Hebammenleistungen anbieten. Sie zahlen einen geringeren Jahresbeitrag.

Fördermitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins ideell und finanziell unterstützt. Fördermitglieder zahlen einen individuell mit dem Vorstand abgestimmten Beitrag. Sie haben kein Stimmrecht und nehmen beratend an der Mitgliederversammlung teil.

Die Mitgliederversammlung kann beschließen, einer natürlichen Person, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht hat, die Ehrenmitgliedschaft anzutragen. Ehrenmitglieder zahlen keinen Jahresbeitrag und haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
 

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