Während der Geburt Ihres Kindes werden Sie ebenfalls durch eine Hebamme betreut. Sie ist Ihnen eine Unterstützung bei dem Veratmen der Wehen, achtet auf das Wohlbefinden von Ihnen und Ihrem ungeborenen Kind, behält den Überblick über die Gesamtsituation und kann so zum Thema Schmerzlinderung und Schmerzmedikation beraten- falls nötig.
Hebammen können Geburten im Krankenhaus als angestellte Hebamme im Schichtdienst, im Geburtshaus oder Zuhause, als freiberufliche Hebamme, begleiten.
Manche Kreißsäle bieten das Belegsystem an- hier besteht die Möglichkeit einer Begleitung durch eine Beleghebamme, die Sie schon in der Schwangerschaft kennenlernen. Außerdem gibt es das geschlossene Belegsystem, in dem sich die Beleghebammen in einem Schichtsystem selbst organisieren.
Wenn Sie Geburtsbegleitung durch eine freiberufliche Hebamme wünschen, nehmen Sie frühzeitig mit ihr Kontakt auf. Unsere Hebammenliste kann Ihnen bei der Suche helfen.
Nach einer Klinikgeburt –ohne Komplikationen- gehen Sie in der Regel am 3. Lebenstag Ihres Kindes nach Hause. Sie haben die Möglichkeit während des Klinikaufenthaltes die dort angebotenen Routineuntersuchungen durchführen zu lassen.
Es gibt auch die Option ambulant, also schon einige Stunden nach der Geburt Ihres Kindes, nach Hause zu gehen. Besprechen Sie Dies vorher mit Ihrer Hebamme, da vor allem in den ersten Lebenstagen eine intensive Betreuung durch eine Hebamme hilfreich und nötig sein kann.
Nach einem Kaiserschnitt bleiben Sie in der Regel etwas länger im Krankenhaus. Denn es erfordert engmaschige Kontrollen Ihrer Operationswunde, um zu Hause weitere Probleme der Narbenheilung zu verhindern.
Informieren Sie sich frühzeitig bei ihrer Hebamme oder den umliegenden Geburtskliniken, welche Möglichkeiten für Sie bestehen.